Nutzungsrechte

Nutzungsrechte, Verwendung und Urheberrecht

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Verwendung von E-Passfoto, biometrischen Passbildern, klassischen Passbild-Dateien sowie zum Urheberrecht.

Wichtig: Urheberrecht und Nutzungsrecht

Das Urheberrecht an allen Bildern verbleibt grundsätzlich beim Fotografen. Mit dem Kauf erhalten Sie ein Nutzungsrecht im jeweils beschriebenen Umfang.

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1. E-Passfoto

Das E-Passfoto ist für die digitale Bereitstellung im vorgesehenen Verfahren bestimmt.

Es wird insbesondere für folgende Dokumente verwendet:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel

Wichtig: Das E-Passfoto ist kein frei nutzbares Porträtbild und nicht für Bewerbung, Veröffentlichung, Social Media oder gewerbliche Zwecke vorgesehen.


2. Klassische biometrische Passbilder

Klassische biometrische Passbilder dürfen für amtliche, private und vergleichbare Identitätsdokumente verwendet werden.

Dazu zählen insbesondere:

  • Führerschein
  • Visum
  • Gesundheitskarte
  • Dienstausweis
  • Schülerausweis oder Studentenausweis
  • Firmenausweis, Mitgliedsausweis oder Zutrittskarte
  • ähnliche Dokumente zur Identifikation

Biometrische Passbilder sind keine Bewerbungsbilder. Eine Nutzung für Bewerbungen, Lebenslauf, LinkedIn, XING oder Businessprofile ist nicht vorgesehen.


3. Datei zum Download

Ein biometrisches Passbild kann je nach Verwendungszweck auch als Datei zum Download erworben werden.

Preis: Biometrisches Passbild als Datei zum Download: 19 Euro

Die Datei ist für geeignete digitale Verwendungen im Zusammenhang mit Dokumenten, Online-Anträgen oder Uploads nach Vorgabe bestimmt.

Wichtig: Die Datei zum Download ist kein deutsches E-Passfoto und keine direkte Behördenübermittlung für Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.


4. Keine Nutzung biometrischer Passbilder für Bewerbungen

Biometrische Passbilder sind nicht für Bewerbungen geeignet.

Ein biometrisches Passbild ist auf amtliche Vorgaben und Identifikation ausgelegt. Für Bewerbungen, Lebenslauf, LinkedIn, XING oder Businessprofile wird ein separates Bewerbungsfoto benötigt.

Bewerbungsfotos werden separat über www.mein-bewerbungsbild.de angeboten. Dort finden Sie die aktuellen Informationen zu Angeboten, Preisen, privaten und beruflich-öffentlichen Nutzungsrechten.

Zu den Bewerbungsfotos


5. Bildbearbeitung durch Kundinnen und Kunden

Bilder dürfen ohne vorherige Rücksprache nicht bearbeitet, verändert oder verfremdet werden. Das gilt besonders bei amtlichen oder dokumentenbezogenen Bildern, weil Änderungen die Verwendbarkeit beeinträchtigen können.


6. Veröffentlichung und gewerbliche Nutzung

Passbilder sind grundsätzlich nicht für Veröffentlichung, Werbung, Social Media, Unternehmenswebseiten oder gewerbliche Nutzung vorgesehen.

Wenn ein Bild veröffentlicht oder gewerblich genutzt werden soll, ist vorab eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

Bitte sprechen Sie besondere Nutzungswünsche vorab an.


7. RAW-Daten

RAW-Daten werden grundsätzlich nicht freigegeben.


Häufige Fragen zu Nutzungsrechten

Wofür dürfen biometrische Passbilder verwendet werden?

Biometrische Passbilder dürfen für amtliche, private und vergleichbare Identitätsdokumente verwendet werden, zum Beispiel für Führerschein, Visum, Gesundheitskarte, Schülerausweis, Dienstausweis oder ähnliche Dokumente zur Identifikation.

Dürfen biometrische Passbilder für Bewerbungen verwendet werden?

Nein. Biometrische Passbilder sind keine Bewerbungsbilder und sind nicht für Bewerbungen, Lebenslauf, LinkedIn oder Businessprofile vorgesehen.

Ist die Datei zum Download ein E-Passfoto?

Nein. Die Datei zum Download ist ein biometrisches Passbild als Datei. Sie ist kein deutsches E-Passfoto und keine direkte Behördenübermittlung für Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.

Dürfen Kunden Passbilder selbst bearbeiten?

Bilder dürfen ohne vorherige Rücksprache nicht bearbeitet, verändert oder verfremdet werden.

Werden RAW-Daten herausgegeben?

RAW-Daten werden grundsätzlich nicht freigegeben.

Wem gehört das Urheberrecht an den Bildern?

Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt grundsätzlich beim Fotografen. Mit dem Kauf erhalten Kundinnen und Kunden ein Nutzungsrecht im jeweils beschriebenen Umfang.

Wo finde ich Nutzungsrechte für Bewerbungsfotos?

Aktuelle Informationen zu Bewerbungsfotos, beruflicher Nutzung, LinkedIn, Businessprofil und gewerblichen Nutzungsrechten finden Sie auf www.mein-bewerbungsbild.de.