Kinderreisepass

Kinderreisepass

Auszug Quelle BMI 

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.

Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument, das kann ein regulärer Personalausweis oder regulärer Reisepass sein.
Wenn Reisen in passpflichtige Länder geplant oder absehbar sind, empfiehlt das Bundesministerium des Innern und für Heimat Ihnen, einen regulären Reisepass für das Kind zu beantragen.
Für eine Reihe von Ländern genügt ein regulärer Personalausweis als Reisedokument.
Das gilt zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union, für Reisen in Staaten, die zum Schengenraum gehören, wie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.

Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Dokument gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

Statt des regulären Reisepasses oder Personalausweises kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass beantragt werden.
Der Kinderreisepass ist maximal 12 Monate gültig. Er kann verlängert werden, solange er noch gültig ist und das Kind sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Wird ein Kinderreisepass als Identitätsdokument genutzt, kann es bei Reisen zu Einschränkungen kommen. Es gibt immer mehr Länder, die den Kinderreisepass nicht für Reisen anerkennen bzw. von einer elektronischen Reisevoranmeldung (zum Beispiel USA – ESTA) ausschließen oder verlängerte Kinderreisepässe nicht anerkennen. Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Reise, ob ein Kinderreisepass oder verlängerter Kinderreisepass von dem Zielland und von allen Transitländern akzeptiert wird.

Berücksichtigen Sie bitte auch, dass viele Reiseländer eine restliche Gültigkeit des Reisedokuments von mindestens 6 Monaten bei der Einreise verlangen.
Wenn Sie trotz der Einschränkungen einen Kinderreisepass für das Kind beantragen möchten, kann dieser sofort ausgestellt und ausgehändigt werden.
Auch für den Kinderreisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild.
Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass bei der Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.


Warum sind Kinderreisepässe, die seit dem 1. Januar 2021 neu ausgestellt werden, nur maximal ein Jahr gültig?

Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Für alle EU Mitgliedstaaten gilt, dass Ausweisdokumente mit Chip (Personalausweis, Reisepass) mehrere Jahre gültig sein dürfen. Standard-Ausweisdokumente ohne Chip dürfen dagegen nur eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monate haben.

Das Dokument „Kinderreisepass“ ist – wie der reguläre vorläufige Reisepass – kein elektronisches Dokument und kann in der Behörde sofort ausgestellt werden. Im Vergleich zu hochsicheren Reisepässen (mit Chip) ist der Kinderreisepass (ohne Chip) mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Das ist sowohl an der niedrigeren Gebühr erkennbar als auch an der kürzeren Gültigkeitsdauer. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen, wenn die Ausweise mehrere Jahre gültig sein sollen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen (statt einer aufwändigen, manuellen Sichtkontrolle durch das Grenzpersonal).

Die ehemalige deutsche Ausnahmeregelung einer maximal sechsjährigen Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe ist daher zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Neu ausgestellte Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2021 nur noch maximal zwölf Monate gültig sein. Wird das zwölfte Lebensjahr innerhalb dieser zwölf Monate vollendet, darf die Gültigkeit über die Vollendung des zwölften Lebensjahres nicht hinausgehen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass).

Auszug Quelle BMI

Angaben ohne Gewähr